Zulassungs- voraussetzungen | - allgemeine Universitätsreife (Matura) oder vergleichbarer anschließender Bildungsabschluss (§ 64 Universitätsgesetz 2002)
- erster berufsqualifizierender Abschluss mit 180 Credit Points
|
Weitere Optionen/ Informationen | Bereits in einem Studium in studienähnlichen Fächern erworbene Credit Points oder Scheine können anerkannt werden. Bewerber ohne ausreichende einschlägige Fachkenntnisse müssen vor Aufnahme des Studiums einen Intensivkurs absolvieren. Dieser Abschluss eröffnet prinzipiell einen Zugang zum Promotionsstudium.
|