Zugangsvoraussetzungen


Bachelor-Studiengänge


Zulassungs-
voraussetzung

Allgemeine Universitätsreife (Matura) oder vergleichbarer anschließender Bildungsabschluss (§ 64 Universitätsgesetz 2002)

Weitere Optionen/ Informationen

Bereits in einem Studium in studienähnlichen Fächern erworbene Credit Points oder Scheine können anerkannt werden.

 

 




Master-Studiengänge


Zulassungs-
voraussetzungen

  • allgemeine Universitätsreife (Matura) oder vergleichbarer anschließender Bildungsabschluss (§ 64 Universitätsgesetz 2002)
  • erster berufsqualifizierender Abschluss mit 180 Credit Points

 

 

Weitere Optionen/ Informationen

Bereits in einem Studium in studienähnlichen Fächern erworbene Credit Points oder Scheine können anerkannt werden.

Bewerber ohne ausreichende einschlägige Fachkenntnisse müssen vor Aufnahme des Studiums einen Intensivkurs absolvieren.

Dieser Abschluss eröffnet prinzipiell einen Zugang zum Promotionsstudium.





MBA


Zulassungs-
voraussetzungen

  • allgemeine Universitätsreife (Matura) oder vergleichbarer anschließender Bildungsabschluss (§ 64 Universitätsgesetz 2002) und
  • erster berufsqualifizierender Abschluss mit 240 Credit Points (entspricht 4 Studienjahren) und
  • mindestens 2-jährige einschlägige Berufserfahrung

 

 

Weitere Optionen/ Informationen

Einschlägige Berufserfahrungen und bereits in einem Studium in studienähnlichen Fächern erworbene Credit Points oder Scheine können anerkannt werden.

Bewerber ohne ausreichende betriebswirtschaftliche Kenntnisse müssen zusätzlich einen Intensivkurs absolvieren.