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Im Rahmen der so genannten Bologna-Erklärung wurde bereits 1999 beschlossen, ein Hochschulsystem mit europaweit vergleichbaren Abschlüssen zu entwickeln, um die arbeitsmarktrelevanten Qualifikationen der Studiumsabsolventen in ganz Europa zu fördern. Auf dieser Basis haben die europäischen Kultusminister beschlossen, an den Hochschulen ein gestuftes Bachelor-/Master-System einzuführen.
Bachelor-/Masterabschluss Der akademische Abschluss „Bachelor“ kommt ursprünglich aus Ländern mit angelsächsischem Bildungssystem (Großbritannien, USA, Australien, Neuseeland, Indien, usw.). Er ist als erster berufsqualifizierender Bildungsabschluss konzipiert. Darauf baut ein Master-Studium auf. Der Master kann direkt nach einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss begonnen werden. Studierende, die über die notwendige berufspraktische Erfahrung verfügen, können auch zu einem nicht-konsekutiven drei Semester umfassenden Studiengang (z.B. MBA - Master of Business Administration) zugelassen werden. Auch diese Abschlüsse werden an der Privatuniversität Schloss Seeburg angeboten.
CP (Credit Points) Credit Points stellen ein Leistungspunktesystem dar, das eine „Währung“ für den Studienaufwand darstellt, den Studierende für die erfolgreiche Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen oder Modulen erbringen müssen. Mit diesem System sammeln die Studierenden die für das Erreichen des jeweiligen Abschlusses nötigen Credits während des Studiums.
Da die Bachelor-Thesis genauso wie die Master-Thesis Teil des CP-Systems sind, gibt es keine gesonderten Abschlussprüfungen. Mit erfolgreichem Ablegen der Prüfungsleistungen für die einzelnen Kurse bzw. Module werden den Studierenden die entsprechenden Credits gutgeschrieben. Sobald die nötige Zahl von Credits für den gewünschten Studienabschluss erreicht ist, erhalten sie das Abschlusszeugnis.
ECTS Durch die Orientierung des CP-Systems der Privatuniversität Schloss Seeburg am ECTS* (European Credit Transfer) System, das den Gesamt-Studienaufwand eines Vollzeitstudierenden in einem Studienjahr mit 60 ECTS-Credits bewertet, ist sichergestellt, dass erbrachte Studienleistungen vergleichbar und damit transferierbar sind – sei es von anderen Hochschulen zur Privatuniversität Schloss Seeburg oder umgekehrt. (Es sei darauf hingewiesen, dass dies keinen Anspruch auf Anrechnung darstellt. Die Entscheidung über die Anrechnung oder Nicht-Anrechnung von an anderen Hochschulen erbrachten Leistungen obliegt weiterhin allein der einzelnen Hochschule.)
*Das ECTS wurde von der Kommission der Europäischen Union entwickelt, um eine einheitliche Vorgehensweise bei der Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen einzuführen und um europäische Studienleistungen international vergleichbar zu machen. Das ECTS wird von vielen europäischen Hochschulen angewandt.
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